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Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail von Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

In dieser Zeit stehen wir und unsere Mitarbeiter Ihnen für Ihre Anfragen uneinge-schränkt zur Verfügung.

ARBEITSRECHT

 

 



         

Beratung zum Arbeitsvertrag

Grundsätzlich übernimmt unsere Kanzlei sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer das Mandat. Ähnlich wie im Mietrecht, gibt es auch im Arbeitsrecht durchaus nur Beratungsmandate.

Arbeitsverträge sind heutzutage so komplex, dass es Sinn macht, diese auf die Werthaltigkeit und aktuelle Rechtsprechung zu überprüfen. Da das Arbeitsrecht per se nicht existiert, sondern ein Zusammenspiel aus BGB, Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungs-schutzgesetz etc. ist, ist dieser Rechtsbereich entsprechend komplex und bedarf bestmöglicher Kenntnisse der Materie

Rechtsstreit bei Kündigung

Über die Beratung hinsichtlich der Arbeitsverträge hinaus betreuen wir unsere Mandanten natürlich auch im Rechtsstreit. In der Regel handelt es sich aus Sicht des Arbeitnehmers um eine ungerechtfertigte Kündigung, aus Sicht des Arbeitgebers um Fehlverhalten am Arbeitsplatz.
  Zusehends wird die Verweigerung der Entgelt-Umwandlung, im Gesetz zur betrieblichen Alters-versorgung festgeschrieben, zum Streitfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Fall geht es um signifikante Einsparungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer bei Lohnsteuer und Sozialabgaben zugunsten einer späteren Altersrente.

Arbeitnehmer erfahren unsere besondere Unter-stützung bei Änderungskündigungen und dem Beitreiben offener Gehälter.

Besonderheiten im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz hat jede Partei grundsätzlich ihre Kosten selbst zu tragen.

 

 
 
 
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