Bußgeld-Abwehr
Die häufigsten Anfragen unserer Mandanten beim Verkehrsrecht beziehen sich natürlich auf die Abwehr von Bußgeldern, sei es wegen möglichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sei es wegen eines Rotlicht-Verstoßes. Wir können unseren Mandanten gerade im Hinblick auf das "Geblitztwerden" nur den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung empfehlen.
Wie ein namhafter Automobil-Club nachgewiesen hat, sind Radarfallen sehr unzuverlässig. Dies jedoch durch einen Gutachter beweisen zu lassen kann kaum jemand bezahlen, die Versicherung übernimmt die Kosten des Gutachtens, das wiederum unsere Beweiskraft stärkt.
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Verkehrsstrafrecht
Wie schnell rutscht einem Autofahrer einmal ein Schimpfwort über die Lippen oder er glaubt, eines gehört zu haben – im Straßenverkehr kochen leicht die Emotionen hoch und was eben noch harmlos war, ist plötzlich eine Straftat. Wir unterstützen Sie hier genauso wie im Falle eines Führerschein-Entzuges nach eventueller Trunkenheit. Natürlich können wir einen festgestellten objektiven Sachverhalt nicht leugnen, aber unser Ziel ist es, die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.
Schadenersatz
Selbstverständlich unterstützen wir Sie nach allen Kräften bei der Durchsetzung Ihrer Schadenser-satzforderung nach einem fremdverschuldeten Unfall, sei es gegenüber der gegnerischen Versicherung, sei es bei der Einforderung von Schmerzensgeld.
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